Grefis

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der GREFIS Hotel GmbH (nachfolgend „Hotel“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“; Hotel und Kunde werden nachfolgend zusammen auch als „Parteien“ bezeichnet) über die mietweise Überlassung von „Hotelzimmern“ und Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungsvertrag, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

 

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten fernen für Verträge zwischen dem Hotel und dem Kunden über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen (nachfolgend „Räumlichkeiten“) sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend „Leistungserbringung“).

 

3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Räumlichkeiten, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform (§ 126b BGB). § 540 Abs. 1 S. 2 BGB findet im geschäftlichen Verkehr keine Anwendung.

 

4. Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluss darüber aufzuklären, ob die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen oder Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gilt Klausel IV. 4. entsprechend (Zahlung des vereinbarten Entgelts).

 

5. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

II. Vertragsabschluss; -partner; -haftung; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

 

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

 

3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. Auf Ziffer 5 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

 

4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr. Auf Ziffer 5 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

 

5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. Sie gelten nicht in den Fällen des § 309 Ziff. 7 BGB

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel hat die vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Bei berechtigter Anzeige der Nichterfüllung ist der Kunde berechtigt eine Erstattung der betroffenen Leistungen einzufordern.

 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im normalen Hotelbetrieb bzw. Restaurantbereich, die eine Bereitstellung von Mitarbeitern erfordert, ist das Hotel nach 23:00 Uhr berechtigt, angemessene Zuschläge pro angefangene Stunde zu veranschlagen.

 

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer sowie etwaige lokale Steuern oder Abgaben, bspw. Übernachtungssteuer ein, sofern der Kunde die Hotelzimmer, Räumlichkeiten und sonstigen Leistungen des Hotels zur privaten Lebensführung und persönlichen Bedarfsdeckung verwendet. Lokale Abgaben, die nach dem Kommunalrecht vom Gast persönlich geschuldet sind, wie beispielsweise Kurtaxe, sind in den vereinbarten Preisen bei Verträgen mit privaten und nicht privaten Kunden nicht enthalten. Im Hinblick auf Verträge mit nichtprivaten Kunden behält sich das Hotel vor, Nettopreise anzugeben und/oder zu vereinbaren. Der Kunde ist in diesem Fall zur Zahlung der Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer verpflichtet, sofern nach den gesetzlichen Vorschriften der Ort der Besteuerung in Deutschland liegt.

 

4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15% anheben. Wird der vereinbarte Preis um mehr als 15% erhöht, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

5. Im Falle einer Steigerung des Satzes der zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, erhöht sich der Bruttopreis der vertragsgegenständlichen Leistung um die prozentuale Differenz der jeweiligen Mehrwertsteuersätze. Entsprechend erfolgt bei Senkung des Satzes der zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer eine Herabsenkung des Bruttopreises um diese Differenz.

 

6. Die Abrechnung erfolgt in der Währung EURO. Im Falle der Zahlung mit ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten.

 

7. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer bzw. Räumlichkeiten, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

 

8. Rechnungen des Hotels sind mit dem Zugang der Zahlungsaufforderung sofort ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen bei Unternehmen in Höhe von 9% und bei Verbrauchern in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.

 

9. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch das Hotel ist vorbehalten.

 

10. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

 

11. Abweichend von vorstehender Ziffer 8. und sofern die Höhe der Vorauszahlungen und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, gelten folgende Vorauszahlungen als vereinbart:

 

a) für die Beherbergung von Gruppen ab 50 Zimmernächten
• 10%Deposit bei Vertragsschluss als Garantie, zuzüglich
• 50% Deposit 90 Kalendertage vor Anreise der Gruppe, zuzüglich
• 30% Deposit 30 Kalendertage vor Anreise der Gruppe,
• Rest nach Vorlage der Rechnung und bei Fälligkeit


b) für Veranstaltungen bei Aufträgen ab einem Auftragsvolumen von 10.000 EUR (für Raummiete, Rahmenkosten, Speise- und Getränkeumsatz)
• 10 % Deposit bei Vertragsabschluss als Garantie, zuzüglich
• 50 % Deposit 90 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung, zuzüglich
• 30 % Deposit 30 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung,
• Rest nach Vorlage der Rechnung und bei Fälligkeit.

 

12. Das Hotel ist zudem berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß den vorstehenden Regelungen geleistet wurde.

 

13. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

14. An allen vom Kunden in das Hotel eingebrachten Gegenständen hat das Hotel für seine Forderungen ein Pfandrecht, § 704 BGB.

IV. Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels, Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf vorbehaltlich Klausel IV. Nr. 4 der Zustimmung des Hotels in Textform (§ 126b BGB). Im Übrigen wird auf Ziffer 6 verwiesen.

 

2. Für gemietete Hotelzimmer ist vorbehaltlich Klausel IV. Nr. 4 das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Zustimmung gemäß Ziffer 1 nicht erfolgt, die Buchung vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint. Das Hotel muss sich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Vermietung erlangt. Der Kunde ist im Falle des unberechtigten Rücktritts vorbehaltlich Klausel IV. Nr. 4 grundsätzlich verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu entrichten. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Im Übrigen wird auf Ziffer 6 verwiesen.

 

3. Für andere gemietete Räumlichkeiten, bei denen es sich nicht um Hotelzimmer nach Ziffer 2 handelt, ist das vereinbarte Entgelt vorbehaltlich Klausel IV. Nr. 4 auch dann zu zahlen, wenn die schriftliche Zustimmung gemäß Ziffer 1 nicht erfolgt, die Buchung vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint. Bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden vom Vertrag (Stornierung) ist das Hotel unter Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen berechtigt, 90% der Gesamtauftragssumme (einschließlich des entgangenen Speiseumsatzes) bei einer Stornierung bis 4 Werktage vor Veranstaltungsbeginn und bei späterer Stornierung 100% der Gesamtauftragssumme (einschließlich des entgangenen Speiseumsatzes) zu verlangen. War für die Speisen noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zu Grunde gelegt. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Im Übrigen wird auf Ziffer 6 verwiesen.

 

4. Bei Zimmerreservierungen ab 10 Zimmern, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, gelten folgende Stornierungsregelungen: 

Bis 30 Tage vor Anreise können 100% des gebuchten Volumens kostenfrei storniert werden

Bis 20 Tage vor Anreise können 50% des gebuchten Volumens kostenfrei storniert werden

Bis 10 Tage vor Anreise können 20% des gebuchten Volumens kostenfrei storniert werden

Bis 5 Tage vor Anreise können 10% des gebuchten Volumens kostenfrei storniert werden

 

 

5. Für Zimmerreservierungen unabhängig der Anzahl während einer bestätigten Messezeit / Oktoberfestzeit gelten, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, folgende gesonderte Stornierungsregelungen:

Bis 15 Wochen vor Anreise können 100% des gebuchten Volumens kostenfrei storniert werden

Bis 12 Wochen vor Anreise können 75% des gebuchten Volumens kostenfrei storniert werden

Bis 9 Wochen vor Anreise können 50% des gebuchten Volumens kostenfrei storniert werden

Bis 6 Wochen vor Anreise können 25% des gebuchten Volumens kostenfrei storniert werden

Bis 3 Wochen vor Anreise können 10% des gebuchten Volumens kostenfrei storniert werden

 

 

6. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen (z. B. Torten, Blumen, Veranstaltungstechnik etc.), die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind vom Kunden vollständig zu bezahlen.

 

7. Vorstehende Ziffern gelten nicht bei der Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

1.        Bei Zimmerreservierungen ab 10 Zimmern, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, gelten folgende Stornierungsregelungen:
Bis 30 Tage vor Anreise können 100% des gebuchten Volumens kostenfrei storniert werden
Bis 20 Tage vor Anreise können 50% des gebuchten Volumens kostenfrei storniert werden

Bis 10 Tage vor Anreise können 20% des gebuchten Volumens kostenfrei storniert werden
Bis 5 Tage vor Anreise können 10% des gebuchten Volumens kostenfrei storniert werden

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

2. Falls und soweit mit dem Kunden die Leistung von Vorauszahlungen vereinbart ist und der Kunde diese auch innerhalb einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht leistet, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, wie beispielsweise Streik oder Stromausfall
  • Zimmer und Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. 
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer I Nummer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt; der Kunde somit eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels vornimmt.
  • der Kunde die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO abgegeben hat; ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird.

 

4. Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Nutzung der sonstigen Räumlichkeiten, die Leistungsbedingungen, die zu einer Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigen und/oder die Veranstaltung des Kunden, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

 

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

6. Das Recht des Hotels Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht berührt.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

 

2. Soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, stehen Hotelzimmer am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung (Check-In Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern der Kunde erst an dem auf den Buchungsbeginn folgenden Tag anreisen kann, ist das Hotel nur dann verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bis zur Check Out Zeit um 11:00 Uhr an diesem Tag freizuhalten, wenn der Kunde dem Hotel seine verspätete Anreise noch am ursprünglichen Anreisetag mitteilt.

 

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr (Check Out Zeit) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%. Etwaige weitere Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben vorbehalten. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

4. Der Kunde kann nach der Check Out Zeit sein Gepäck bis zur Abreise im Gepäckraum und in dafür vorgesehenen Schließfächern deponieren.

 

5. Bei Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes bei Apartmentbuchungen ist bis 14 Tage vor Vertragende eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Kunden stellt verbotene Eigenmacht dar. Das Hotel ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Studio zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.

VII. Teilnehmerzahl / Abrechnung bei Veranstaltungen

1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel gegenüber bei Vertragsschluss die voraussichtliche Teilnehmerzahl der geplanten Veranstaltung anzugeben. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

 

2. Bei der Berechnung von Leistungen, die das Hotel nach der Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (für bspw. Speisen, Getränke etc.), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet.

 

3. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zu Grunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, auf Grund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.

 

4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten für die Leistungserbringung in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel hat die Verschiebung zu vertreten.

 

5. Bei Veranstaltungen, die über 23:00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand auf Grund eines Einzelnachweises abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits eine Zeitdauer von über 23:00 Uhr hinaus berücksichtigt. Ferner kann das Hotel auf Grund des Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss der öffentlichen Verkehrsmittel den Heimweg antreten müssen.

VIII. Mitnahme von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen

1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesem Fall fällt ein Entgelt an. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die durch mitgebrachte Lebensmittel verursacht werden, es sei denn, dem Hotel fällt Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last.

 

2. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden verursacht durch Speisen und Getränke, die nach einer Veranstaltung vom Kunden oder Dritten mitgenommen werden, es sei denn, dem Hotel fällt Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last.

IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse für Veranstaltungen

1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Beschaffung und Überlassung dieser Einrichtungen frei, es sei denn, diese Ansprüche beruhen auf einem Verschulden des Hotels.

 

2. Bei Installationen von technischen Aufbauten und Anlagen kann das Hotel verlangen, dass diese vom TÜV oder einem vergleichbaren Prüfunternehmen abgenommen werden und dass der Kunde dem Hotel unverzüglich und unaufgefordert das technische Prüfzeugnis vorlegt.

 

3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Einwilligung. Das Hotel ist berechtigt, dafür eine pauschale Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet für durch die Verwendung seiner Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels, soweit diese nicht in den Verantwortungsbereich des Hotels fallen. Treten Beschädigungen an Sachen Dritter oder gegenüber Dritten auf, so haftet insoweit allein der Kunde hierfür und stellt der Kunde das Hotel von Ansprüchen Dritter frei.

 

4. Der Kunde ist mit Einwilligung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen; dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

 

5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen wird das Hotel nach Möglichkeit sofort beseitigen. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

6. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle der von ihm arrangierten Musikdarbietung die entsprechenden Meldungen und Abrechnungen mit der GEMA vorzunehmen.

 

7. Die für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.

X. Haftung, Dekorationsmaterial, Ausstellungsgegenstände bei Veranstaltungen

1. Anlieferungen von Material für eine Veranstaltung sind dem Hotel fünf (5) Werktage vor Anlieferung mitzuteilen, um eine Annahme und entsprechende Lagerung zu gewährleisten.

 

2. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Freiheit oder der Gesundheit. Zudem sind alles Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht des Hotels darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt davon unberührt.

 

3. Mitgeführtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen im Hotel vorher mit dem Hotel abzustimmen.

 

4. Die mitgeführten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände hat der Kunde nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Im Falle einer Verletzung der Pflicht nach S. 1, ist das Hotel berechtigt, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Vertragspartners vorzunehmen oder für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Raummiete zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

5. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Plastik etc.), das vom Kunden angeliefert wird, muss vom Kunden nach der Veranstaltung selbst entsorgt oder wieder mitgenommen werden. Sollte der Kunde dem nicht nachkommen, kann das Hotel das Verpackungsmaterial auf Kosten des Kunden entsorgen.

 

6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und im Auftrag des Kunden in die Räume des Hotels gebracht worden sind.

XI. Haftungen des Kunden für Schäden

1. Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar des Hotels, die durch ihn, durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte verursacht werden.

 

2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XII. Generell Haftung des Hotels; Verjährung

1. Die Haftung des Hotels für eigenes Verschulden und das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist – gleich aus welchem Rechtsgrund, allerdings vorbehaltlich Ziffer 2 – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

2. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet das Hotel auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet das Hotel auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, allerdings der Summe nach begrenzt auf die Vermögensnachteile, die das Hotel bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig nach Inhalt und Zweck des Vertrags vertrauen darf. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet das Hotel unbeschränkt. Gleiches gilt für eventuelle Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

3. Sollte die Veranstaltung aufgrund von im Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden behördlichen Anordnungen, insbesondere solchen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie und/oder einer weiteren Welle der COVID-19-Pandemie und/oder einer Folge-Pandemie, tatsächlich, ganz oder teilweise, nicht durchgeführt werden können – etwa aufgrund eines Veranstaltungsverbots und/oder Kapazitätsbeschränkungen und/oder Hygienevorschriften (wie Abstandsregelungen etc.) für die Veranstaltungsräume, welche eine Durchführung nicht zulassen – stimmen die Parteien überein, dass eine solche Unmöglichkeit nicht vom Hotel zu vertreten ist. Vor diesem Hintergrund ist eine Haftung des Hotels für den Ausfall der Veranstaltung ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für eine vom Hotel zu vertretende Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie eine Verletzung aufgrund groben Verschuldens.

 

4. Mitgeführte Gegenstände des Kunden befinden sich auf Gefahr des Kunden im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

5. Die gesetzliche Haftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt von Ziffer 4 unberührt. Das Hotel haftet dem Kunden für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum 100fachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 EUR, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 EUR. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert der für das jeweilige Hotel vorgesehenen Versicherungssumme von 800,00 EUR im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt dem Kunden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht, § 703 BGB.

 

6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz – gleich ob unentgeltlich oder gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag im Sinne von §§ 688 ff. BGB zustande. Das Hotel haftet nicht für Abhandenkommen oder Beschädigung des Fahrzeuges sowie von dessen Inhalt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

7. Das Hotel führt Weckaufträge mit größter Sorgfalt aus. Schadensersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind ausgeschlossen.

 

8. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung. Schadensersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind ausgeschlossen.

 

9. Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt Einwendungen erhoben werden.

 

10. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.

XIII. Haftung des Kunden

1. Raucht der Kunde in einem Nichtraucherzimmer, so verpflichtet er sich, an das Hotel eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 200,00 zu bezahlen.

 

2. Das Hotel weist darauf hin, dass sämtliche Zimmereinrichtungsgegenstände (inklusive Dekoration) inventarisiert sind. Sollte das Hotel das Fehlen einzelner Einrichtungsgegenstände unmittelbar nach der Zimmerrückgabe feststellen, so ist das Hotel berechtigt, dem Kunden die Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung zu stellen. Des Weiteren behält sich das Hotel vor, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden wegen Vandalismus, starker Verschmutzung von Zimmern und anderen Räumlichkeiten geltend zu machen.

XIV. Fundsachen

1. Zurückgelassene Sachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel bewahrt zurückgelassene Sachen 6 Monate auf. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände entsorgt.

XV. Kosum von Cannabis

1. Der Konsum von Cannabis ist auf dem kompletten Gelände der GREFIS Hotel GmbH sowohl für Kunden, Gäste, Besucher und Mitarbeiter untersagt. Bei Verstößen behaltet sich das Hotel das Hausrecht vor.

XVI. Information über Verbraucherstreitbeilegung

1. Das Hotel weist im Hinblick auf das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) darauf hin, dass es weder gesetzlich verpflichtet noch freiwillig bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

2. Gleichwohl weist das Hotel für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr abgeschlossen wurden, auf die Europäische Online-Streitbeilegung-Plattform, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist, hin.

XVII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Änderung der Form bedarf ebenfalls der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

 

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels als ausdrücklich vereinbart.

 

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.